Ayse Yelkuvan
Ermlinghofer Str. 19, in 44263 Dortmund
Telefon: +49 (0) 23 1 / 530 26 54 | Telefax: +49 (0) 23 1 / 530 26 56
E-
Rechtsform
Einzelunternehmen, Sitz Dortmund.
Persönlich haftende Gesellschafter/Geschäftsführer ist Frau Ayse Yelkuvan.
USt.-
Haftungshinweis
Trotz sorgfältigster inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte
externes Web-
Copyright
Alle genannten Warenzeichen, Produktnamen und Firmenbezeichnungen sind Eigentum der jeweiligen Unternehmen.
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma NRW-
Zusatzleistungen
Die NRW-
Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet der Firma NRW-
Sammeltransport
Der Auftrag darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
Trinkgeld
Trinkgelder dürfen nicht mit der Rechnung der Firma NRW-
Lagervertrag
Im Falle einer Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
Fälligkeit des Entgeltes
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung fällig und ist in Bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu begleichen. Bei Auslandstransporten sind ein Teil des Rechnungsbetrages vor Beginn der Beladung und der Rest vor der Entladung zu begleichen.
Zahlungsmodalitäten
Bei Aufträgen im Umkreis von Dortmund wird der vereinbarte Festpreis nach Auftragserledigung in bar-
Bei Aufträgen (wie z.B. Umzüge), die über etwaige Behörden finanziert werden, behalten wir uns das Recht vor die Rechnungssumme direkt in bar mit dem Auftragskunden abzurechen. Der Auftragskunde erhält eine Rechnung, die er dann bei der zuständigen Behörde selbstständig einreichen muss um die Auftragskosten erstattet zu bekommen.
Zahlungsmodalitäten zu diesem Punkt entsprechen folgenden Möglichkeiten:
1. Die Bezahlung der Hälfte des Auftragspreises erfolgt nach Beendigung der Ladetätigkeit in bar und der Restbetrag wird bei Fertigstellung des Auftrages fällig. Im Gegenzug erhält der AG nach Durchführung die Rechnung ausgehändigt, reicht diese bei der zuständigen Behörde ein und lässt sich das Geld auf sein Konto überweisen.
2. Der Auftragskunde lässt sich die Umzugssumme von der zuständigen Behörde in bar aushändigen (mit der Auflage uns die Auftragssumme auszuhändigen) und wir verfahren, nach, den in Punkt 1, genannten Zahlungsmodalitäten.
3. Unser Auftragskunde erhält ein Schriftstück von der zuständigen Behörde, das die Auftragssumme, am Tage der Durchführung angewiesen wird.
Sollte die Durchführung des Auftrages einem Sonnabend oder Sonntag entsprechen, muss die Anweisung des Betrages am Freitag vor der Auftragsdurchführung ausgeführt werden
Pfandrecht
Die Firma NRW-
Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag
Kündigt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:
–
des Auftragswertes
–
Der AN behält sich das Recht vor, von der Annahme von Aufträgen abzusehen bzw. seine Erklärung zur Bereitschaft der Durchführung zurück zu ziehen, wenn ihm die Durchführung unmöglich erscheint u./o. seitens des AG bis einer Woche vor geplanter Durchführung des Auftrages nicht alle erforderlichen Unterlagen an den AN übergeben worden sind.
Der AN behält sich das Recht vor bis zu 12 Stunden vor Auftragsbeginn aufgrund innerbetrieblicher Maßnahmen u. Sonderfällen (z.bsp. Ausfall von KFZ, etc.), den Auftrag zu stornieren allerdings geben wir dem AG die Möglichkeit innerhalb der nächsten 3 Werktage ein von uns festgesetzten Durchführungstermin in Anspruch zu nehmen, was keine Auswirkung auf den veranschlagten Festpreis hat.
Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen Verlustes oder Beschädigung des Gutes erlöschen:
–
erfolgt
–
Bei bereits verpackten Gütern, können Schäden geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt worden ist.
Haftungsausschluss
Der AN ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder Beschädigung auf einer der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden
2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den AG
3. Behandeln, Verladen oder Entladendes Gutes durch den AG
4. Beförderung von nicht vom Frachtführer verpackten Gut in Behältern
5. Verladen und Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entlade stelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der AG auf der Durchführung der Leistungen bestanden hat.
6. Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
7. natürliche oder mangelnde Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet.
8. Für Funktionsschäden an Elektrogeräten, wie z.B. Waschmaschinen, Rundfunk-
9. Für Beschädigung der Güter während des Be-
10. Für Beschädigungen der Wände, Fenster, Böden und Stiegen Geländer, wenn die Größe
und Schwere der zu transportierenden Güter den Raumverhältnissen nicht entsprechen
11. Des weiterem übernimmt die Firma NRW-
Rechtswahl / Es gilt das deutsche Recht
Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird der Sitz der Firma NRW-
Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt.