Ayse Yelkuvan
Ermlinghofer Str. 19, in 44263 Dortmund
Telefon: +49 (0) 23 1 / 530 26 54 | Telefax: +49 (0) 23 1 / 530 26 56
E-Mail: info@nrw-umzugsservice.de | Webseite: www.nrw- umzugsservice.de

Rechtsform
Einzelunternehmen, Sitz Dortmund.
Persönlich haftende Gesellschafter/Geschäftsführer ist Frau Ayse Yelkuvan.
USt.-IdNr.315/5276/1445

Haftungshinweis

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Copyright
Alle genannten Warenzeichen, Produktnamen und Firmenbezeichnungen sind Eigentum der jeweiligen Unternehmen.

 
 

Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma NRW- Umzugsservice
Zusatzleistungen
Die NRW- Umzugsservice führen unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers ihre Verpflichtungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber den Leistungsumfang nach Vertragsabschluss erweitert.
Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet der Firma NRW- Umzugsservice alle erforderlichen Information zur Durchführung des Auftrages mitzuteilen.
Sammeltransport
Der Auftrag darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
Trinkgeld
Trinkgelder dürfen nicht mit der Rechnung der Firma NRW- Umzugsservice verrechnet werden.
Lagervertrag
Im Falle einer Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
Fälligkeit des Entgeltes
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung fällig und ist in Bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu begleichen. Bei Auslandstransporten sind ein Teil des Rechnungsbetrages vor Beginn der Beladung und der Rest vor der Entladung zu begleichen.
Zahlungsmodalitäten
Bei Aufträgen im Umkreis von Dortmund wird der vereinbarte Festpreis nach Auftragserledigung in bar- gegen Rechnungserhalt- fällig. Dies trifft ein sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, diese können ausschließlich mit dem Inhaber des Unternehmens und dem Auftraggeber beschlossen werden. Bei allen anderen Aufträgen, muss ein Teil des vereinbarten Preises vorab beglichen werden, die Höhe der zu entrichtenden Summe richtet sich nach dem Gesamtpreis und wird vom AN festgelegt. Wird ein Behördenauftrag durchgeführt werden alle weiteren Zahlungsvereinbarungen direkt mit der zuständigen Behörde abgesprochen. Alle Zahlungen sind ausschließlich unter der Angabe der Rechnungsnummer an die folgende Bankverbindung zu überweisen.
Bei Aufträgen (wie z.B. Umzüge), die über etwaige Behörden finanziert werden, behalten wir uns das Recht vor die Rechnungssumme direkt in bar mit dem Auftragskunden abzurechen. Der Auftragskunde erhält eine Rechnung, die er dann bei der zuständigen Behörde selbstständig einreichen muss  um die Auftragskosten erstattet zu bekommen.
Zahlungsmodalitäten zu diesem Punkt entsprechen folgenden Möglichkeiten:
1.      Die Bezahlung der Hälfte des Auftragspreises erfolgt nach Beendigung der Ladetätigkeit in bar und der Restbetrag wird bei  Fertigstellung des Auftrages  fällig. Im Gegenzug erhält der AG nach Durchführung die Rechnung ausgehändigt, reicht diese bei der zuständigen Behörde ein und lässt sich das Geld auf sein Konto überweisen.
2.      Der Auftragskunde lässt sich die Umzugssumme von der zuständigen Behörde in bar aushändigen (mit der Auflage uns die Auftragssumme auszuhändigen) und wir verfahren, nach, den in Punkt 1, genannten Zahlungsmodalitäten.
3.      Unser Auftragskunde erhält ein Schriftstück von der zuständigen Behörde, das die Auftragssumme, am Tage der Durchführung angewiesen wird.
Sollte die Durchführung des Auftrages einem Sonnabend oder Sonntag entsprechen, muss die Anweisung des Betrages am Freitag vor der Auftragsdurchführung ausgeführt werden
Pfandrecht
Die Firma NRW- Umzugsservice wegen aller durch den Auftragsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Auftragsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde.
Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag
Kündigt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:
bei einer Kündigung von 3 Tagen vor dem Durchführungstermin beträgt die Ausfallsumme % 60
 des Auftragswertes
bei einer früheren Kündigung beträgt der Entgangene Gewinn % 45 des Auftragswertes.
Der AN behält sich das Recht vor, von der Annahme von Aufträgen abzusehen bzw. seine Erklärung zur Bereitschaft der Durchführung zurück zu ziehen, wenn ihm die Durchführung unmöglich erscheint u./o. seitens des AG bis einer Woche vor geplanter Durchführung des Auftrages nicht alle erforderlichen Unterlagen an den AN übergeben worden sind.
Der AN behält sich das Recht vor bis zu 12 Stunden vor Auftragsbeginn aufgrund innerbetrieblicher Maßnahmen u. Sonderfällen (z.bsp. Ausfall von KFZ, etc.), den Auftrag zu stornieren allerdings geben wir dem AG die Möglichkeit innerhalb der nächsten 3 Werktage ein von uns festgesetzten Durchführungstermin in Anspruch zu nehmen, was keine Auswirkung auf den veranschlagten Festpreis hat.
Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen Verlustes oder Beschädigung des Gutes erlöschen:
bei äußerlich erkennbaren Schäden, die Schadensanzeige nicht am  Auslieferungstag des Gutes
 erfolgt
bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, die Anzeige nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung des Gutes erfolgt, § 451 HGB
Bei bereits verpackten Gütern, können Schäden geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt worden ist.
Haftungsausschluss
Der AN ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder Beschädigung auf einer der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

1.    Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden

2.    Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den AG

3.    Behandeln, Verladen oder Entladendes Gutes durch den AG

4.    Beförderung von nicht vom Frachtführer verpackten Gut in Behältern

5.    Verladen und Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entlade stelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der AG auf der Durchführung der Leistungen bestanden hat.
6.    Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
7.    natürliche oder mangelnde Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet.
8.    Für Funktionsschäden an Elektrogeräten, wie z.B. Waschmaschinen, Rundfunk-, Fernseh-, EDV- oder ähnlich empfindlichen Geräten (dies ist keine abschließende Liste)
9.    Für Beschädigung der Güter während des Be- und Entladens, Ab- und Aufstellen, wenn ihre Größe oder Schwere den Raumverhältnissen an der Be- und Entlade stelle nicht entspricht.
10. Für Beschädigungen der Wände, Fenster, Böden und Stiegen Geländer, wenn die   Größe
     und Schwere der zu transportierenden Güter den Raumverhältnissen nicht entsprechen
11.  Des weiterem übernimmt die Firma NRW- Umzugsservice keine Haftung auf Schäden an Instrumenten, welche bei der Abholung nicht zu erkennen sind. Mechanische Schäden am Instrument sind dem Transporteur bei der Abholung zu benennen.
Rechtswahl / Es gilt das deutsche Recht
Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird der Sitz der Firma NRW- Umzugsservice vereinbart.
Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt.